Mitgliedschaft
Mitgliederbeitrag 2022
Liebes Vereinsmitglied,
wie bereits im letzten Jahr, bitten wir euch, euren Beitrag bis zum 15.03.2022 zu überweisen.
Angaben für die Überweisung
Empfänger: Gymnastikverein Luckenwalde e.V.
IBAN: DE 61 1605 0000 3633 0216 46
Verwendungszweck: Sportgruppe (Name des Übungsleiters)
Name /Vorname des Sportlers
Auszug der Beitragsordnung des Gymnastikverein Luckenwalde e.V.:
§ 3 Beiträge
Klasse Beitragsform Beitragsgebühr
01 Kinder bis 14 Jahren € 24,--
02 Jugendliche bis 18 Jahre € 36,--
03 Erwachsene über 18 Jahre € 72,--
04 Ehrenmitglieder frei
05 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, € 36,--
Studenten (18 bis 27 Jahre)
06 Rentner / Pensionäre € 36,--
07 Fördernde Mitglieder dto.
08 Übungsleiter/innen frei
09 einmalige Aufnahmegebühr je Mitglied (Für Neumitglieder) € 5,--
- Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 05 -06 müssen beantragt die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 –06.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
- Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres an den kassierenden Übungsleiter.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§ 4 Gebühren
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand bis Ende des Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Erwachsene können für den gezahlten Beitrag ohne Zusatzkosten an mehreren Gruppen teilnehmen.
Eine Ausnahme bildet hier die Gesundheitsvorsorgekurse bei Angelika Scholz bzw. die allgemeinen Gesundheitskurse bei Frau Seier. Es wird ein kursabhängiger Beitrag fällig, der jedoch zu einem sehr großen Teil von den Krankenkassen übernommen wird. Bei diesbezüglichen Fragen erteilen die Krankenkassen und wir gerne weitere Auskünfte.